Stephan Dreher

22. März 2026
Bürgermeisterkandidat für die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen.

WAHLPRÜFSTEINE des NABU Kreisgruppe Birkenfeld

Themenblock A: Nationalpark und Wasser

1) Wasserentnahme im Nationalpark: 

Anmerkung: Das ist heikel, weil der NABU hier eine sehr harte Position will („raus aus dem Nationalpark – sofort stoppen“), als Bürgermeister muss ich auch die Versorgungssicherheit und rechtliche Zuständigkeiten beachten.

a. Öffentliche Wasserentnahmen:

Werden Sie sich politisch dafür einsetzen, dass die öffentlichen Wasserversorger ihre Quellen im Nationalpark nicht weiter nutzen und die VG-Wasserwerke Birkenfeld – wie andere Versorger im Kreisgebiet auch – auf Talsperrenwasser zurückgreifen, anstatt dieses an die VG Kirner Land abzugeben?

Hintergrund: Ein solcher Schritt wäre ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Hangmoore im Nationalpark. 

Antwort: 
Die Wasserversorgung im Nationalparklandkreis basiert auf mehreren Standbeinen: Quellbereiche, wenige Brunnen sowie die Steinbachtalsperre. Ein vollständiger Verzicht auf die Quellnutzung im Nationalpark ist daher aus meiner Sicht kurzfristig weder realistisch noch verantwortbar, da die Steinbachtalsperre insbesondere in den Sommermonaten bereits heute stark ausgelastet ist und schwächer schüttende Quellen im Versorgungsgebiet ausgleichen muss. 

Gleichzeitig ist mir bewusst, dass sensible Ökosysteme wie die Hangmoore bestmöglich geschützt werden müssen. Deshalb unterstütze ich den Weg, Trinkwasserversorgung und Naturschutz gemeinsam zu denken: durch ein modernes Verbundsystem, zusätzliche Reservekapazitäten und eine schrittweise Entlastung einzelner Quellbereiche dort, wo dies fachlich geboten und versorgungstechnisch machbar ist. 

Der Wasserzweckverband hat hierfür bereits wichtige Grundlagen geschaffen, u.a. durch den Erwerb von Wasserkontingenten an der Primstalsperre sowie durch die aktuell laufende Machbarkeitsstudie „Hunsrück“ zur Stärkung eines regionalen Verbundsystems. Diesen Kurs halte ich für richtig und werde ihn politisch unterstützen. 

Zudem zeigt die bereits umgesetzte Reduzierung der Entnahmemengen im Bereich Lochwiese/Ringelfloß, dass naturschutzfachliche Belange im Rahmen wasserrechtlicher Verfahren ernst genommen und konkret berücksichtigt werden. Diesen Ansatz – Entnahmen wo möglich reduzieren, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden – halte ich für den richtigen Weg.

b. Industrielle Wasserentnahme

Bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung besteht eine andere Ausgangslage, da sie der Daseinsvorsorge dient und wasserrechtlich eng überwacht wird. Die industrielle Wasserentnahme durch private Unternehmen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald erfolgt derzeit ohne gültige, UVP-basierte Genehmigung. Die SGD Nord hat die UVP-Pflicht nachträglich bestätigt. Werden Sie sich als Bürgermeister politisch für ein sofortiges Moratorium der Entnahme einsetzen, bis eine unabhängige Umweltverträglichkeitsprüfung zweifelsfrei belegt, dass die Hangmoore nicht geschädigt werden?

Hintergrund: Verdacht auf „Raubbau“, fehlende Genehmigungsgrundlage, Gefahr für prioritäre Lebensräume.   

Antwort: 
Bei der industriellen Wasserentnahme im Bereich des Nationalparks ist zunächst klarzustellen, dass die rechtliche Zuständigkeit für Genehmigungen und deren Bewertung bei der SGD Nord als zuständiger Landesbehörde liegt. Als Bürgermeister kann ich keine Genehmigungen erteilen oder entziehen, erwarte aber, dass solche Eingriffe ausschließlich auf Grundlage eines rechtssicheren und transparenten Verfahrens erfolgen. 

Grundsätzlich gilt: Wasserentnahmen – insbesondere in einem sensiblen Bereich wie dem Nationalpark – dürfen nur dann stattfinden, wenn sie fachlich geprüft, rechtlich sauber genehmigt und ökologisch verantwortbar sind. Wenn die UVP-Pflicht nachträglich bestätigt wurde, muss dieses Verfahren konsequent durchgeführt werden. 

Ich werde mich politisch dafür einsetzen, dass bis zur endgültigen Klärung der Genehmigungslage und bis zum Abschluss einer unabhängigen Umweltverträglichkeitsprüfung keine Fakten geschaffen werden, die den Wasserhaushalt oder die Hangmoore dauerhaft gefährden könnten. Trinkwasser- und Naturschutzinteressen müssen hier Vorrang vor Einzelinteressen haben.

2) Integrität der Pufferzonen: Wie positionieren Sie sich zum Konflikt zwischen Prozessschutz (Borkenkäfertoleranz) und den Interessen privater Waldbesitzer in den Randzonen?

Welche Kommunikationsstrategie verfolgen Sie, um die Akzeptanz für die natürliche Walddynamik („wilder Wald“) zu erhöhen, ohne die Nachbarn zu verprellen?

Hintergrund: Visuelle Auswirkungen des Käferbefalls, Akzeptanzprobleme. 

Antwort: 
Der Nationalpark steht für Prozessschutz und natürliche Waldentwicklung – das ist politisch beschlossen und grundsätzlich zu respektieren. Gleichzeitig ist nachvollziehbar, dass private Waldbesitzer in den Randzonen Sorgen haben, wenn sich Borkenkäferbefall ausbreitet und wirtschaftliche Schäden drohen. Für mich darf das kein Gegeneinander werden, sondern muss über klare Regeln und Zusammenarbeit gelöst werden. 

Ich unterstütze daher einen pragmatischen Ansatz: Im Kernbereich des Nationalparks ist Prozessschutz sinnvoll. In den Rand- und Pufferzonen müssen jedoch die berechtigten Interessen der Nachbarn stärker berücksichtigt werden – insbesondere dort, wo konkrete Gefährdungen oder Folgeschäden für angrenzende Privatwälder entstehen können. Hier braucht es abgestimmte Maßnahmen, Monitoring und, wo erforderlich, konsequentes Eingreifen, um Schäden zu begrenzen. 

Zur Akzeptanz gehört außerdem eine bessere Kommunikation. Viele Diskussionen entstehen nicht aus fehlendem Naturschutzwillen, sondern aus fehlender Information und fehlender Einbindung. Ich setze deshalb auf regelmäßige Vor-Ort-Termine, transparente Daten zur Befallslage, klare Ansprechpartner und eine offene Kommunikation darüber, was im Nationalpark bewusst geschieht und warum. Gleichzeitig muss deutlich werden: „Wilder Wald“ heißt nicht Gleichgültigkeit, sondern eine andere Form von Waldentwicklung, die langfristig auch stabilere Mischwälder fördern kann.

Wichtig ist mir, dass betroffene private Waldbesitzer nicht allein gelassen werden. Hier braucht es eine faire Unterstützung, Beratung und – wo notwendig – auch Ausgleichs- bzw. Fördermöglichkeiten, damit Akzeptanz nicht nur eingefordert, sondern auch ermöglicht wird.

Themenblock B: Energiewende und Artenschutz

3) Windkraft im Wald:

Der Hunsrück ist bereits stark mit Windkraftanlagen vorbelastet. Unterstützen Sie den weiteren Ausbau in Waldgebieten der VG (insb. Oberkirn/Hausen), auch wenn dies Konflikte mit Fledermauspopulationen und dem Landschaftsbild mit sich bringt? Werden Sie sich für verbindliche Abschaltalgorithmen zum Schutz von Fledermäusen bei allen neuen Anlagen der AöR einsetzen?

Hintergrund: Kollisionsrisiko, Habitatverlust, „Windindustrielandschaft“.

Antwort: 
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist für Klimaschutz und Versorgungssicherheit notwendig. Gleichzeitig ist der Hunsrück bereits stark durch Windkraftanlagen geprägt. Deshalb unterstütze ich einen weiteren Ausbau nur dann, wenn er standortverträglich, fachlich sauber geprüft und gesellschaftlich akzeptiert ist. Insbesondere Windkraft im Wald sehe ich aufgrund der Eingriffe in Natur, Landschaftsbild und Artenvielfalt kritisch und befürworte hier eine restriktive Prüfung sowie den Vorrang für Repowering und bereits vorbelastete bzw. geeignete Standorte. 

Der Schutz von Fledermäusen und anderen geschützten Arten ist für mich nicht verhandelbar. Ich werde mich dafür einsetzen, dass bei allen neuen Anlagen verbindliche Abschaltalgorithmen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vorgeschrieben und konsequent kontrolliert werden. Wo rechtlich möglich, soll auch bei bestehenden Anlagen eine Nachrüstung geprüft werden.

4) Steuerung durch den Flächennutzungsplan:

Werden Sie Ihre Richtlinienkompetenz nutzen, um im neuen Flächennutzungsplan der VG harte Ausschlusskriterien für PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich hochwertigen Böden und in Biotopverbundflächen festzulegen, oder überlassen Sie die Planung den Einzelinteressen der Ortsgemeinden und Investoren?

Hintergrund: Steuerungswirkung des FNP, Verhinderung von Wildwuchs.

Antwort: 
Photovoltaik ist ein zentraler Baustein der Energiewende, muss aber natur- und flächenschonend umgesetzt werden. Ich werde meine Verantwortung und die Steuerungswirkung des neuen Flächennutzungsplans nutzen, um klare und verbindliche Kriterien für PV-Freiflächenanlagen festzulegen und einen ungesteuerten Wildwuchs zu verhindern. 

Dabei sollen landwirtschaftlich hochwertige Böden sowie Biotopverbundflächen und ökologisch sensible Bereiche grundsätzlich von PV-Freiflächenanlagen ausgeschlossen bzw. nur in eng begründeten Ausnahmefällen geprüft werden. Vorrang haben aus meiner Sicht Dachflächen, Konversionsflächen, bereits versiegelte Standorte sowie randliche, vorbelastete Flächen entlang von Infrastruktur. Die Planung darf nicht von Einzelinteressen einzelner Investoren oder Ortsgemeinden abhängen, sondern muss transparent, nachvollziehbar und im Gesamtinteresse der Verbandsgemeinde erfolgen.

5) Qualitätsstandards bei Solarparks:

Verpflichten Sie sich, bei allen PV-Projekten, an denen die VG oder die AöR beteiligt ist (wie in Herborn), die Einhaltung der NABU-Standards für naturverträgliche Solarparks (durchlässige Zäune, extensive Beweidung, kein Pestizideinsatz, etc. ) vertraglich zu fixieren?

Hintergrund: Biodiversität in Solarparks, Kritik am Projekt Herborn.

Antwort: 
Grundsätzlich halte ich PV-Freiflächenanlagen für notwendig, aber sie müssen so umgesetzt werden, dass sie Natur und Landschaft möglichst wenig beeinträchtigen und im Idealfall sogar ökologische Verbesserungen ermöglichen. Wenn die Verbandsgemeinde oder die AöR an Projekten beteiligt ist, sehe ich es als selbstverständlich an, dass wir hier mit gutem Beispiel vorangehen und verbindliche Qualitätsanforderungen festlegen. 

Ich bin daher dafür, bei künftigen Projekten klare Mindeststandards vertraglich zu sichern – insbesondere eine naturnahe Flächenpflege (z.B. extensive Beweidung oder Mahd), möglichst heimische Begrünung, der weitgehende Verzicht auf Pestizide sowie eine Ausgestaltung der Einfriedung, die die Durchlässigkeit für Kleintiere berücksichtigt, soweit dies mit Sicherheitsanforderungen vereinbar ist. 

Gerade die Diskussionen rund um das Projekt Herborn zeigen, dass Akzeptanz nur entsteht, wenn ökologische Standards frühzeitig mitgedacht und transparent kommuniziert werden. Deshalb will ich bei zukünftigen Vorhaben die Anforderungen an Naturverträglichkeit und Pflegekonzepte von Beginn an klarer definieren und verbindlich absichern. 

Dabei ist mir wichtig, dass solche Vorgaben nicht nur als „freiwillige Absichtserklärung“ formuliert werden, sondern als überprüfbare Vertragsbestandteile in die Planung und den Betrieb aufgenommen werden. So kann Akzeptanz vor Ort entstehen und die Energiewende naturverträglich umgesetzt werden.

6) Transparenz der AöR:

Die “Energiewelt Idarwald AöR“ agiert als Wirtschaftsunternehmen oft abseits der öffentlichen Wahrnehmung. Wie wollen Sie sicherstellen, dass ökologische Bedenken in den Gremien der AöR nicht zugunsten der Gewinnerzielung unterdrückt werden? Planen Sie, die Sitzungsprotokolle und Projektpläne transparenter zu machen?

Hintergrund: Demokratische Kontrolle, wirtschaftliche Abhängigkeit der Gemeinden.

Antwort: 
Die Energiewelt Idarwald AöR erfüllt eine wichtige Aufgabe für die kommunale Energiepolitik und die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Gleichzeitig ist richtig: Auch wenn eine AöR wirtschaftlich handelt, bleibt sie eine öffentliche Einrichtung und muss demokratisch kontrollierbar und nachvollziehbar bleiben. 

Ich werde darauf achten, dass ökologische Belange in den Gremien nicht als „Nebensache“ behandelt werden, sondern systematisch und frühzeitig in die Projektplanung einfließen. Dazu gehören transparente Bewertungsgrundlagen, nachvollziehbare Abwägungen sowie die Einbindung von Fachbehörden und Gutachtern. Wirtschaftlichkeit darf nicht bedeuten, dass Natur- und Landschaftsschutz an den Rand gedrängt wird. Was die Transparenz betrifft, bin ich klar dafür, die öffentliche Information deutlich zu verbessern: Regelmäßige Berichte in den kommunalen Gremien, verständliche Projektübersichten und eine aktivere Öffentlichkeitsarbeit gehören für mich dazu. Sitzungsprotokolle und Planungsstände sollen – soweit rechtlich möglich und ohne Vergabe- oder Geschäftsgeheimnisse zu verletzen – in geeigneter Form veröffentlicht werden. 

Ziel ist, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsgemeinden nachvollziehen können, welche Projekte verfolgt werden, welche Auswirkungen sie haben und wie Entscheidungen zustande kommen. Vertrauen entsteht nicht durch Geheimhaltung, sondern durch nachvollziehbare Verfahren.

Themenblock C: Daseinsvorsorge und Infrastruktur

7) Trinkwassersicherheit:

Nach den wiederholten bakteriellen Kontaminationen und Abkochgeboten in der VG: Welchen konkreten Investitionsplan haben Sie zur Sanierung der Infrastruktur? Wie wollen Sie den Konflikt mit der Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten lösen, um Gülle-Einträge in die Quellen dauerhaft zu unterbinden?

Hintergrund: Gesundheitsgefährdung, E. Coli Belastung, Investitionsstau.

Antwort:
Die wiederholten Abkochgebote waren für die Bevölkerung nachvollziehbar beunruhigend.  Trinkwassersicherheit hat deshalb für mich höchste Priorität. Die Abkochgebote zeigen weniger ein generelles Versagen der Infrastruktur, sondern dass einzelne Schwachstellen konsequenter identifiziert und abgesichert werden müssen. Einen pauschalen „Investitionsstau“ sehe ich nicht, da die Wasserversorger ihre Anlagen und Netze bereits fortlaufend unterhalten und erneuern. Dennoch ist klar: Die Anforderungen steigen, und wir müssen die Infrastruktur noch systematischer und langfristiger weiterentwickeln. 

Ein wichtiger Schritt ist die Umsetzung der neuen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung. Die Einzugsgebiete werden künftig risikobasiert bewertet, um mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Parallel dazu werden derzeit alle Hochbehälter im Landkreis systematisch erfasst und technisch bewertet. Auf dieser Grundlage soll ein langfristiger Sanierungs- und Investitionsplan für die kommenden Jahrzehnte erstellt werden. Auch Leitungsnetze werden schrittweise modernisiert, um Störanfälligkeit zu reduzieren und die Wasserqualität dauerhaft zu sichern. 

Darüber hinaus unterstütze ich die Machbarkeitsstudie „Hunsrück“, die ein regionales Verbundsystem prüft und die bestehenden Anlagen am Stand der Technik bewertet. Gerade vor dem Hintergrund von Trockenperioden und Klimawandel ist es sinnvoll, die Versorgung stärker überregional abzusichern. 

Beim Thema Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten ist mir wichtig, dass wir nicht mit pauschalen Schuldzuweisungen arbeiten. Unsere Landwirte sind ein wichtiger Teil der Region. Gleichzeitig müssen die Schutzgebietsauflagen eingehalten werden, weil Trinkwasser unser wichtigstes Lebensmittel ist. Ich setze daher auf Kooperation und praktikable Lösungen, etwa über freiwillige Kooperationsmodelle zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft, bei denen Schutzmaßnahmen gemeinsam vereinbart und bei Bedarf auch finanziell ausgeglichen werden. 

Entscheidend ist außerdem die enge Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt und Aufsichtsbehörden, damit Risiken frühzeitig erkannt werden und Abkochgebote künftig möglichst vermieden werden können.

8) Hochwasserschutz und Renaturierung:

Werden Sie das Programm „Aktion Blau Plus“ (wie am Großbach) massiv ausweiten, um natürlichen Hochwasserschutz zu fördern? Werden Sie sich im Bauamt dafür einsetzen, dass in Überschwemmungsgebieten und Starkregenabflussbahnen konsequent keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden?

Hintergrund: Klimaanpassung, Lehren aus dem Ahrtal.

Antwort:
Ja, ich halte Maßnahmen des natürlichen Hochwasserschutzes für zwingend notwendig und werde mich dafür einsetzen, dass Programme wie „Aktion Blau Plus“ in der Verbandsgemeinde deutlich stärker genutzt werden. Renaturierungen, Gewässerentwicklung, Rückhalteflächen und die Entsiegelung geeigneter Bereiche sind nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern langfristig auch günstiger als immer neue technische Schutzmaßnahmen. 

Gerade die Ereignisse der letzten Jahre zeigen, dass Hochwasser- und Starkregenrisiken nicht mehr als Ausnahme betrachtet werden dürfen. Deshalb werde ich mich im Rahmen der Bauleitplanung klar dafür einsetzen, dass in Überschwemmungsgebieten sowie in erkennbaren Starkregenabflussbahnen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Das ist aus meiner Sicht eine Frage der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern – und auch der Haftung und Folgekosten für die Kommunen. 

Gleichzeitig möchte ich die Ortsgemeinden dabei unterstützen, Entwicklung weiterhin zu ermöglichen, indem wir konsequent auf Innenentwicklung, Baulücken und Nachverdichtung setzen, statt zusätzliche Risiken durch neue Außenflächen zu schaffen. 

Wo gebaut wird, müssen Starkregen- und Hochwasserrisiken künftig konsequent berücksichtigt werden, inklusive Regenrückhaltung, Entsiegelungskonzepten und ausreichenden Schutzmaßnahmen. Ziel ist eine vorausschauende Ortsentwicklung, die Sicherheit und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Themenblock D: Siedlungsentwicklung und Biodiversität

9) Flächenverbrauch:

Bekennen Sie sich zum Ziel der „Netto-Null-Versiegelung“? Welche konkreten Anreize  wollen Sie schaffen, um die Sanierung von Altbauten in den Ortskernen attraktiver zu machen als den Neubau auf der grünen Wiese?

Hintergrund: Flächenfraß, Verlust von Ackerland.

Antwort:
Ja, ich bekenne mich klar zum Ziel der Netto-Null-Versiegelung. Der weitere Flächenverbrauch auf der grünen Wiese muss begrenzt werden, um landwirtschaftliche Nutzflächen, Naturhaushalt und Ortsbilder zu erhalten. 

Um die Sanierung und Nutzung von Altbauten in den Ortskernen attraktiver zu machen als Neubaugebiete, setze ich auf eine konsequente Dorfinnenentwicklung und ein aktives Leerstandsmanagement. Dazu gehört insbesondere ein offensiver Umgang mit problematischen, langjährigen Leerständen. Wie ich bereits in meinem Wahlprogramm von 2015 vorgeschlagen habe, will ich die Bildung eines kommunalen Fonds vorantreiben, der den Ankauf und Abriss nicht mehr sanierungsfähiger Gebäude ermöglicht, wenn andere Maßnahmen ausgeschöpft sind. So können neue Bauflächen und Dorfmittelpunkte innerhalb der Ortslagen entstehen, anstatt weitere Außenflächen zu versiegeln.

Ergänzend möchte ich Eigentümer stärker durch Fördermittelberatung, transparente Konzepte zur Ortskernentwicklung und eine aktive Baulückenstrategie unterstützen, damit Investitionen in bestehende Gebäude wieder wirtschaftlich und attraktiv werden.

10) Kommunales Grün:

Werden Sie anordnen, dass alle Grünflächen im Besitz der VG (Schulen, Verwaltung, AöR-Flächen) nach insektenfreundlichen Kriterien gepflegt werden (späte Mahd, Heimische Stauden, Pestizidverzicht), um als Vorbild für die Bürger zu wirken?

Hintergrund: Artensterben, Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.

Antwort:
Ich halte es für sinnvoll, dass die Verbandsgemeinde bei der Pflege ihrer eigenen Grünflächen mit gutem Beispiel vorangeht. Deshalb ist es zielführend, dass Flächen an Schulen, Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen der VG künftig schrittweise stärker nach insektenfreundlichen Kriterien gepflegt werden. Viele Maßnahmen lassen sich durch geänderte Pflegeintervalle sogar kostenneutral umsetzen. 

Ziel ist eine Pflege, die Natur- und Artenschutz stärkt, ohne unnötige Bürokratie oder Mehrkosten zu verursachen – und damit auch als realistisches Vorbild für Bürgerinnen und Bürger dienen kann.

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