1) Wasserentnahme
im Nationalpark:
Anmerkung: Das ist heikel, weil der NABU hier eine sehr harte Position will („raus aus dem Nationalpark – sofort stoppen“), als Bürgermeister muss ich auch die Versorgungssicherheit und rechtliche Zuständigkeiten beachten.
a. Öffentliche Wasserentnahmen:
Werden Sie sich politisch dafür einsetzen, dass die öffentlichen Wasserversorger ihre Quellen im Nationalpark nicht weiter nutzen und die VG-Wasserwerke Birkenfeld – wie andere Versorger im Kreisgebiet auch – auf Talsperrenwasser zurückgreifen, anstatt dieses an die VG Kirner Land abzugeben?
Hintergrund: Ein solcher Schritt wäre ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Hangmoore im Nationalpark.
b. Industrielle Wasserentnahme
Hintergrund: Verdacht auf „Raubbau“, fehlende Genehmigungsgrundlage, Gefahr für prioritäre Lebensräume.
Antwort:
Bei der
industriellen Wasserentnahme im Bereich des Nationalparks ist zunächst
klarzustellen, dass die rechtliche Zuständigkeit für Genehmigungen und deren
Bewertung bei der SGD Nord als zuständiger Landesbehörde liegt. Als
Bürgermeister kann ich keine Genehmigungen erteilen oder entziehen, erwarte
aber, dass solche Eingriffe ausschließlich auf Grundlage eines rechtssicheren
und transparenten Verfahrens erfolgen.
Grundsätzlich
gilt: Wasserentnahmen – insbesondere in einem sensiblen Bereich wie dem
Nationalpark – dürfen nur dann stattfinden, wenn sie fachlich geprüft,
rechtlich sauber genehmigt und ökologisch verantwortbar sind. Wenn die
UVP-Pflicht nachträglich bestätigt wurde, muss dieses Verfahren konsequent
durchgeführt werden.
Ich werde
mich politisch dafür einsetzen, dass bis zur endgültigen Klärung der
Genehmigungslage und bis zum Abschluss einer unabhängigen
Umweltverträglichkeitsprüfung keine Fakten geschaffen werden, die den
Wasserhaushalt oder die Hangmoore dauerhaft gefährden könnten. Trinkwasser- und
Naturschutzinteressen müssen hier Vorrang vor Einzelinteressen haben.
2) Integrität der Pufferzonen: Wie positionieren Sie sich zum Konflikt zwischen Prozessschutz (Borkenkäfertoleranz) und den Interessen privater Waldbesitzer in den Randzonen?
3) Windkraft im Wald:
Der Hunsrück ist bereits stark mit Windkraftanlagen vorbelastet. Unterstützen Sie den weiteren Ausbau in Waldgebieten der VG (insb. Oberkirn/Hausen), auch wenn dies Konflikte mit Fledermauspopulationen und dem Landschaftsbild mit sich bringt? Werden Sie sich für verbindliche Abschaltalgorithmen zum Schutz von Fledermäusen bei allen neuen Anlagen der AöR einsetzen?
Hintergrund: Kollisionsrisiko, Habitatverlust, „Windindustrielandschaft“.
Antwort:
Der Ausbau
erneuerbarer Energien ist für Klimaschutz und Versorgungssicherheit notwendig.
Gleichzeitig ist der Hunsrück bereits stark durch Windkraftanlagen geprägt.
Deshalb unterstütze ich einen weiteren Ausbau nur dann, wenn er
standortverträglich, fachlich sauber geprüft und gesellschaftlich akzeptiert
ist. Insbesondere Windkraft im Wald sehe ich aufgrund der Eingriffe in Natur,
Landschaftsbild und Artenvielfalt kritisch und befürworte hier eine restriktive
Prüfung sowie den Vorrang für Repowering und bereits vorbelastete bzw.
geeignete Standorte.
Der Schutz
von Fledermäusen und anderen geschützten Arten ist für mich nicht verhandelbar.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass bei allen neuen Anlagen verbindliche
Abschaltalgorithmen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vorgeschrieben
und konsequent kontrolliert werden. Wo rechtlich möglich, soll auch bei
bestehenden Anlagen eine Nachrüstung geprüft werden.
4) Steuerung durch den Flächennutzungsplan:
5) Qualitätsstandards bei Solarparks:
6) Transparenz der AöR:
Die “Energiewelt Idarwald AöR“ agiert als Wirtschaftsunternehmen oft abseits der öffentlichen Wahrnehmung. Wie wollen Sie sicherstellen, dass ökologische Bedenken in den Gremien der AöR nicht zugunsten der Gewinnerzielung unterdrückt werden? Planen Sie, die Sitzungsprotokolle und Projektpläne transparenter zu machen?
Hintergrund: Demokratische Kontrolle, wirtschaftliche Abhängigkeit der Gemeinden.
Antwort:
Die
Energiewelt Idarwald AöR erfüllt eine wichtige Aufgabe für die kommunale
Energiepolitik und die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Gleichzeitig ist
richtig: Auch wenn eine AöR wirtschaftlich handelt, bleibt sie eine öffentliche
Einrichtung und muss demokratisch kontrollierbar und nachvollziehbar bleiben.
Ich werde
darauf achten, dass ökologische Belange in den Gremien nicht als „Nebensache“
behandelt werden, sondern systematisch und frühzeitig in die Projektplanung
einfließen. Dazu gehören transparente Bewertungsgrundlagen, nachvollziehbare
Abwägungen sowie die Einbindung von Fachbehörden und Gutachtern.
Wirtschaftlichkeit darf nicht bedeuten, dass Natur- und Landschaftsschutz an
den Rand gedrängt wird.
Was die
Transparenz betrifft, bin ich klar dafür, die öffentliche Information deutlich
zu verbessern: Regelmäßige Berichte in den kommunalen Gremien, verständliche
Projektübersichten und eine aktivere Öffentlichkeitsarbeit gehören für mich
dazu. Sitzungsprotokolle und Planungsstände sollen – soweit rechtlich möglich
und ohne Vergabe- oder Geschäftsgeheimnisse zu verletzen – in geeigneter Form
veröffentlicht werden.
Ziel ist,
dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsgemeinden nachvollziehen können,
welche Projekte verfolgt werden, welche Auswirkungen sie haben und wie
Entscheidungen zustande kommen. Vertrauen entsteht nicht durch Geheimhaltung,
sondern durch nachvollziehbare Verfahren.
7) Trinkwassersicherheit:
Nach den wiederholten bakteriellen Kontaminationen und Abkochgeboten in der VG: Welchen konkreten Investitionsplan haben Sie zur Sanierung der Infrastruktur? Wie wollen Sie den Konflikt mit der Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten lösen, um Gülle-Einträge in die Quellen dauerhaft zu unterbinden?
Hintergrund: Gesundheitsgefährdung, E. Coli Belastung, Investitionsstau.
Antwort:
Die
wiederholten Abkochgebote waren für die Bevölkerung nachvollziehbar
beunruhigend. Trinkwassersicherheit hat
deshalb für mich höchste Priorität. Die Abkochgebote zeigen weniger ein
generelles Versagen der Infrastruktur, sondern dass einzelne Schwachstellen
konsequenter identifiziert und abgesichert werden müssen. Einen pauschalen
„Investitionsstau“ sehe ich nicht, da die Wasserversorger ihre Anlagen und
Netze bereits fortlaufend unterhalten und erneuern. Dennoch ist klar: Die
Anforderungen steigen, und wir müssen die Infrastruktur noch systematischer und
langfristiger weiterentwickeln.
Ein wichtiger
Schritt ist die Umsetzung der neuen Trinkwassereinzugsgebieteverordnung. Die
Einzugsgebiete werden künftig risikobasiert bewertet, um mögliche Gefährdungen
frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Parallel dazu werden derzeit
alle Hochbehälter im Landkreis systematisch erfasst und technisch bewertet. Auf
dieser Grundlage soll ein langfristiger Sanierungs- und Investitionsplan für
die kommenden Jahrzehnte erstellt werden. Auch Leitungsnetze werden
schrittweise modernisiert, um Störanfälligkeit zu reduzieren und die
Wasserqualität dauerhaft zu sichern.
Darüber
hinaus unterstütze ich die Machbarkeitsstudie „Hunsrück“, die ein regionales
Verbundsystem prüft und die bestehenden Anlagen am Stand der Technik bewertet.
Gerade vor dem Hintergrund von Trockenperioden und Klimawandel ist es sinnvoll,
die Versorgung stärker überregional abzusichern.
Beim Thema
Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten ist mir wichtig, dass wir nicht mit
pauschalen Schuldzuweisungen arbeiten. Unsere Landwirte sind ein wichtiger Teil
der Region. Gleichzeitig müssen die Schutzgebietsauflagen eingehalten werden,
weil Trinkwasser unser wichtigstes Lebensmittel ist. Ich setze daher auf
Kooperation und praktikable Lösungen, etwa über freiwillige Kooperationsmodelle
zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft, bei denen Schutzmaßnahmen
gemeinsam vereinbart und bei Bedarf auch finanziell ausgeglichen werden.
Entscheidend
ist außerdem die enge Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt und Aufsichtsbehörden,
damit Risiken frühzeitig erkannt werden und Abkochgebote künftig möglichst
vermieden werden können.
8) Hochwasserschutz und Renaturierung:
Werden Sie das Programm „Aktion Blau Plus“ (wie am Großbach) massiv ausweiten, um natürlichen Hochwasserschutz zu fördern? Werden Sie sich im Bauamt dafür einsetzen, dass in Überschwemmungsgebieten und Starkregenabflussbahnen konsequent keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden?
Hintergrund: Klimaanpassung, Lehren aus dem Ahrtal.
Antwort:
Ja, ich halte
Maßnahmen des natürlichen Hochwasserschutzes für zwingend notwendig und werde
mich dafür einsetzen, dass Programme wie „Aktion Blau Plus“ in der
Verbandsgemeinde deutlich stärker genutzt werden. Renaturierungen,
Gewässerentwicklung, Rückhalteflächen und die Entsiegelung geeigneter Bereiche
sind nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern langfristig auch günstiger als
immer neue technische Schutzmaßnahmen.
Gerade die
Ereignisse der letzten Jahre zeigen, dass Hochwasser- und Starkregenrisiken
nicht mehr als Ausnahme betrachtet werden dürfen. Deshalb werde ich mich im
Rahmen der Bauleitplanung klar dafür einsetzen, dass in Überschwemmungsgebieten
sowie in erkennbaren Starkregenabflussbahnen keine neuen Baugebiete ausgewiesen
werden. Das ist aus meiner Sicht eine Frage der Verantwortung gegenüber den
Bürgerinnen und Bürgern – und auch der Haftung und Folgekosten für die
Kommunen.
Gleichzeitig
möchte ich die Ortsgemeinden dabei unterstützen, Entwicklung weiterhin zu
ermöglichen, indem wir konsequent auf Innenentwicklung, Baulücken und
Nachverdichtung setzen, statt zusätzliche Risiken durch neue Außenflächen zu
schaffen.
Wo gebaut wird, müssen
Starkregen- und Hochwasserrisiken künftig konsequent berücksichtigt werden,
inklusive Regenrückhaltung, Entsiegelungskonzepten und ausreichenden
Schutzmaßnahmen. Ziel ist eine vorausschauende Ortsentwicklung, die Sicherheit
und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
9) Flächenverbrauch:
Bekennen Sie sich zum Ziel der „Netto-Null-Versiegelung“? Welche konkreten Anreize wollen Sie schaffen, um die Sanierung von Altbauten in den Ortskernen attraktiver zu machen als den Neubau auf der grünen Wiese?
Hintergrund: Flächenfraß, Verlust von Ackerland.
Antwort:
Ja, ich
bekenne mich klar zum Ziel der Netto-Null-Versiegelung. Der weitere
Flächenverbrauch auf der grünen Wiese muss begrenzt werden, um
landwirtschaftliche Nutzflächen, Naturhaushalt und Ortsbilder zu erhalten.
Um die
Sanierung und Nutzung von Altbauten in den Ortskernen attraktiver zu machen als
Neubaugebiete, setze ich auf eine konsequente Dorfinnenentwicklung und ein
aktives Leerstandsmanagement. Dazu gehört insbesondere ein offensiver Umgang
mit problematischen, langjährigen Leerständen. Wie ich bereits in meinem
Wahlprogramm von 2015 vorgeschlagen habe, will ich die Bildung eines kommunalen
Fonds vorantreiben, der den Ankauf und Abriss nicht mehr sanierungsfähiger
Gebäude ermöglicht, wenn andere Maßnahmen ausgeschöpft sind. So können neue
Bauflächen und Dorfmittelpunkte innerhalb der Ortslagen entstehen, anstatt
weitere Außenflächen zu versiegeln.
Ergänzend
möchte ich Eigentümer stärker durch Fördermittelberatung, transparente Konzepte
zur Ortskernentwicklung und eine aktive Baulückenstrategie unterstützen, damit
Investitionen in bestehende Gebäude wieder wirtschaftlich und attraktiv werden.
10) Kommunales Grün:
Werden Sie anordnen, dass alle Grünflächen im Besitz der VG (Schulen, Verwaltung, AöR-Flächen) nach insektenfreundlichen Kriterien gepflegt werden (späte Mahd, Heimische Stauden, Pestizidverzicht), um als Vorbild für die Bürger zu wirken?
Hintergrund: Artensterben, Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.
Antwort:
Ich halte es
für sinnvoll, dass die Verbandsgemeinde bei der Pflege ihrer eigenen
Grünflächen mit gutem Beispiel vorangeht. Deshalb ist es zielführend, dass
Flächen an Schulen, Verwaltungsgebäuden und Einrichtungen der VG künftig
schrittweise stärker nach insektenfreundlichen Kriterien gepflegt werden. Viele
Maßnahmen lassen sich durch geänderte Pflegeintervalle sogar kostenneutral
umsetzen.
Ziel ist eine
Pflege, die Natur- und Artenschutz stärkt, ohne unnötige Bürokratie oder
Mehrkosten zu verursachen – und damit auch als realistisches Vorbild für
Bürgerinnen und Bürger dienen kann.